Virtu(ell)nwaswirkönnen  - das verspreche ich hiermit der Welt und ihrem Mann, dem Nichts.

E-Post-Brief - Fortsetzung

Der E-Postbrief: Post Scriptum

by Richard Gutjahr on 27. July 2010

In diesen beiden Artikeln ging es diese Woche um einen kritischen Blick auf den E-Post-Brief der deutschen Post. Jetzt gibt es nochmals Neuigkeiten zu diesem Thema zu vermelden, denn der dankenswerte Einsatz von Richard Gutjahr in seinem Blog, "G! - gutjahr's blog", hat sich gelohnt: Im oben verlinkten Artikel gibt es eine Stellungnahme der deutschen Post zu seinen Interviewfragen zu lesen. Erfreulicherweise hat sich der Konzern entschlossen auf die berechtigte Kritik und die Fragen der interessierten Bürger zu antworten.

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veröffentlicht am 29.July.2010

E-Post-Brother is watching you

Falls irgendwer schon diese Werbung der deutschen Post gesehen hat, fragt sich vielleicht, ob die Post diesmal wirklich mal eine gute Idee verwirklicht. Ohne viele Worte: Nein, es ist, so wie es ist, keine gute Sache, dieser e-Post-Brief:

Der Dienst E-Post der Deutschen Post AG ist per Nutzungsbedingungen definitiv unbenutzbar. Daran ist faktisch nicht zu rütteln. Eigentlich müsste man jeder Person die Geschäftsfähigkeit per Amtsrichter aberkennen lassen, die sich zu diesem Dienst anmeldet.

(aus: http://rz.koepke.net/2010/07/15/e-post-ist-laut-kleingedrucktem-unbenutzbar/)

Einige kleine Details: Die Post zwingt die Nutzer dieses Dienstes offensichtlich dazu, jeden Tag ihren Maileingang zu prüfen.

[...] hier möchte die Post ihren Service vor allem für Großkunden aufwerten, nach dem Motto: „Verschick doch Deine Kündigungsfristen über uns – wenn ein Kunde im Urlaub seine Mails nicht checkt (und das werden die Wenigsten), dann hat er halt Pech gehabt!“

Die Post ermöglicht durch bestimmte Passagen in der entsprechenden AGB, dass Adresshändler die Adressen von e-Post-Kunden kaufen können.

Auch das Briefgeheimnis existiert beim e-Post-Brief nicht, denn:

Der E-Brief genießt nicht den Schutz des Briefgeheimnisses, so Thomas Stadler. Nach der Rechtsprechung des BVerfG unterliege er nur dem Fernmeldegeheimnis und ist damit allenfalls so geschützt wie eine Postkarte. (aus: http://rz.koepke.net/2010/07/15/e-post-ist-laut-kleingedrucktem-unbenutzbar/

Informiere sich, wer will, in diesen Artikeln detailliert über diesen Clou der deutschen Post: 

 

Der E-Postbrief - Die gelbe Gefahr und E-Post ist laut Kleingedrucktem unbenutzbar.

Wer Mails wirklich geschützt versenden will, der schaue hier rein: http://www.selbstdatenschutz.info/e-mail_verschluesseln/

Ansonsten bemühen wir uns einfach weiterhin immer die kleinen Löcher im System zu finden. ;)

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veröffentlicht am 27.July.2010